Links
- Die Hintergründe und der Ablauf der Standortwahl des Mobilfunkmastes, treffend zusammengefasst von Stefan Böhm.
- Der Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung vom 9.05.2011 sieht eine Genehmigungspflicht für Mobilfunkmasten unter 10 m vor (Seite 37).
- Informationszentral Mobilfunk (IZMF): - Was besagt die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber? - Eine Einführung und Übersicht.
- Die "Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber" vom 5.12.2001 regelt die verbindliche Einbeziehung der Kommunen in die Standortwahl eines neuen Mobilfunkmasts.
- In der Fortschreibung der Selbstverpflichtung vom 17.7.2008 bekennen sich die Mobilfunkunternehmen zu mehr Transparenz im Entscheidungsablauf, Bürgerinitiativen sollen nachvollziehbar informiert werden (sehr lesenswert!).
- Befreundete Bürgerinitiative IG "Funkmast Ortenau".
- BürgerListe Zell-Weierbach